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Anzeigepflicht nach einem Versicherungsschaden
Fr, 01. Juni 2018
Damit die Versicherung im Schadenfall nicht leistungsfrei wird, gibt es Obliegenheiten die der Kunde einhalten muss.
Als Beispiel muss man einen Brand- oder Einbruchschaden, egal ob beim Haus, beim Auto oder anderswo unverzüglich der Polizei melden!
Hier eine Aufstellung welche Schäden man eine Anzeige bei der Polizei machen muss:
- Feuer/ Brandschäden jeder Art! Auch kleine Brände oder ein Brand am KFZ muss unverzüglich polizeilich angezeigt werden!
- Vandalismus Schäden - Wenn eine unbekannte Person Ihr Fahrzeug oder ihr Gebäude beschädigt, muss dieser Vorfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden!
- Parkschaden . Ein fremdes Fahrzeug beschädigt ihr geparktes KFZ, bitte unverzüglich bei der Polizei anzeigen!
- Fahrerflucht. Sie geraten in einen Unfall und der Unfallgegner begeht Fahrerflucht! Bitte unverzüglich bei der Polizei anzeigen!
- Wildschäden. Bei Kollision mit Haar oder Federwild auf öffentlichen Straßen, bitte die Polizei informieren.
- Einbruch/Diebstahl. Bei einem Einbruch bitte unverzüglich die Polizei rufen.
- Beraubung. Wenn Ihnen etwas entwendet wird - mit oder ohne angedrohter Gewalt, bitte Polizei verständigen.
Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular oder kontaktieren Sie ihren Betreuer über die Seite Team ep-finanz.
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