Grundwissen über Minischweine

So, 19. August 2018

  • Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
  • Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
  • Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
  • Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
  • Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
  • Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
  • Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein 
  • Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
  • Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten 
  • Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein 

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Fotos

Impressum

Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit Mag. Christian Russinger, Tierärztegemeinschaft Innviertel Ges.n.b.R

Kammer/Verband: Tierärztekammer

Sonstige Aufsichtsbehörde: BH Braunau am Inn

UID: ATU 40007808