Dr. Gudrun Lorenz-Eberhardt

Gynäkologie, Wahlarzt, Gesundheit

Pap III (LSIL), Pap IIID (ASC-US)

Do, 22. Oktober 2020

Bei der jährlichen gynäkologischen Kontrolluntersuchung wird vom Muttermund und vom Gebärmutterhalskanal Zellen mittels eines Bürstchens abgenommen, diese werden auf einen Objektträger ausgestrichen - das ist der sogenannte Vorsorgezellabstrich ("Krebsabstrich"). Ist das Ergebnis unauffällig - Pap II ist "normal"- dann erhalten Sie keine Verständigung.
Wird der Abstrich jedoch mit Pap III, Pap IIID, Pap IV oder V beurteilt, erhalten Sie eine schriftliche Verständigung zur weiteren Abklärung. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie eine bösartige Erkrankung haben.
Da Pap Veränderungen in einem hohen Prozentsatz durch Humane Papilloma Viren verursacht werden, sollte ein HPV Abstrich durchgeführt werden.
Weiters empfehle ich , sofern noch nicht erfolgt, die HPV Impfung. Ca nach 3 Monaten wird abermals ein Zellabstrich abgenommen.
Während dieser 3 Monate ist es sinnvoll abwehrsteigernde Maßnahmen zu treffen, wie Sport, gesunde Ernährung, Nikotinverzicht, Nahrungsmittelergänzung - Vitamine und Spurenelemente- und auch CBD Öl, das  gute  antivirale und antientzündliche Wirkungen hat.
Seit kurzem gibt es auch ein Vaginalgel, das mit natürlichen Inhaltsstoffen die Regeneration von HPV bdingten Veränderungen unterstützt. (Papilocare)
Im  Falle von Pap IV und Pap V müssen Gewebsproben aus dem Muttermund und dem Gebärmutterhalskanal entnommen werden, Dies passiert in der Ordination. Vom feingeweblichen Befund hängt dann das weitere therapeutische Vorgehen ab, entweder engmaschige Kontrollen oder eine Konisation, bei der in einer Kurznarkose im Krankenhaus oder Sanatorium die erkrankten Bereiche des Muttermundes in Form einen kleinen Kegels herausoperiert werden. 

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